Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Engagement für Umweltverantwortung & EWKF-Konformität

Als verantwortungsbewusster Verpackungspartner mit Sitz in Deutschland erfüllt AGPAK (A.C.E.G Import and Export GmbH) das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) vollständig.


Registrierungsdetails

Wir stellen sicher, dass alle von uns gelieferten relevanten Produkte ordnungsgemäß beim Umweltbundesamt (UBA) registriert sind.

DIVID (Digitale Plattform Einwegkunststoff):

Herstellernummer H-D68BFB-DE


Was das für unsere Kunden bedeutet

  • Rechtssicherheit: Wir halten uns strikt an alle Berichtspflichten, die vom UBA verwaltet werden. Als Erstinverkehrbringer/Hersteller in Deutschland übernehmen wir die notwendigen Abgaben für die von uns in den Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte.
  • Konformität der Lieferkette: Sie können sich darauf verlassen, dass AGPAK-Produkte vollständig mit den aktuellen Bundesgesetzen bezüglich der Kunststoffabgaben konform sind, was eine sichere Lieferkette für Ihr Unternehmen gewährleistet.

Wir engagieren uns für die Unterstützung der Kreislaufwirtschaft und die Reduzierung von Plastikabfällen durch professionelles Management und strikte Einhaltung der deutschen Umweltgesetze.